Sozialversicherung während den Auslandsaufenthalten
Wird ein Auslandspraktikum innerhalb der Ausbildung absolviert, bleibt der Sozialversicherungsschutz bestehen, da
- das inländische Ausbildungsverhältnis nicht unterbrochen wird,
- die/der Auszubildende sich auf Anweisung eines Ausbildungsbetriebes ins Ausland begibt,
- die/der Auszubildende in den inländischen Ausbildungsbetrieb integriert bleibt,
- der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet ist.
1. Krankenversicherung
(bisherige Pflichtversicherung in Deutschland bleibt bestehen)
Auslandsentsendung: Beiträge werden unverändert weiterbezahlt. Private Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt s.u. wird empfohlen.
2. Pflegeversicherung
(Bestehende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung)
Auslandsentsendung: Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung bleibt bestehen.
3. Unfallversicherung
(Die deutschen Rechtsvorschriften gelten weiter)
Auslandsentsendung: Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt unverändert bestehen.
4. Rentenversicherung
(Die deutschen Rechtsvorschriften gelten weiter)
Auslandsentsendung: Die Pflichtversicherung bleibt unverändert bestehen.
5. Arbeitslosenversicherung
(Die deutschen Rechtsvorschriften gelten weiter)
Auslandsentsendung: Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.
Was ist vor einem Auslandsaufenthalt bezüglich Versicherung zu tun?
- Sicherstellen, dass die Krankenversicherungskarte europaweit gültig ist (Inzwischen ist es bei fast allen Krankenversicherungen Standard, dass die Versicherungskarten europaweit benutzt werden können).
- Ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung empfiehlt es sich, eine zusätzliche Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt abzuschließen. Diese greift während Auslandsaufenthalten innerhalb der Ausbildung insbesondere dann, wenn es zu einem Schaden außerhalb eines Betriebspraktikum, im Freizeitbereich kommt.
Wer ist zuständig für einen Arbeitsunfall während des Auslandspraktikums?
Für den Fall, dass es während des Auslandsaufenthaltes im Praktikumsbetrieb zu einem Unfall kommt, ist wie bei einem Arbeitsunfall im regulären Ausbildungsbetrieb die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig und umgehend darüber zu informieren. Es wird empfohlen, bevor ein Auslandspraktikum begonnen wird, die Berufsgenossenschaft darüber in Kenntnis zu setzen.

Kontakt

Sibylle Sock (Outgoing)
BBQ Berufliche Bildung gGmbH
Martinstraße 42-44
73728 Esslingen
Telefon +49 (0)711 310574-21
ssock@bbq-online.de

Franziska Panter (Outgoing)
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 263709-162
fpanter@handwerk-bw.de

Verena König (Outgoing)
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V.
c/o IHK Hochrhein-Bodensee
Schützenstraße 8
78462 Konstanz
Telefon +49 (0)7531 2860-157
verena.koenig@konstanz.ihk.de

Sabine D'Urso (Outgoing/Incoming)
BBQ Berufliche Bildung gGmbH
Lorettostraße 2
79100 Freiburg
Telefon +49 (0)761 150773-26
sdurso@bbq-online.de

Daniela Fischbach (Outgoing/ Incoming)
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V.
c/o IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 2005-1475
daniela.fischbach@bw.ihk.de
BBQ gGmbH, Maybachstraße 50, 70469 Stuttgart |
BWHT, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart |
BWIHK c/o IHK Hochrhein-Bodensee, Schützenstraße 8, 78462 Konstanz | Südwestmetall, Löffelstraße 22-24, 70597 Stuttgart | Impressum



